Aktiv gemanagte Fonds sehen oftmals eine Erfolgsgebühr (Performance Fee) für das Management vor. Zwei Modelle herrschen vor: Beim ersten wird die Gebühr fällig, wenn ein bestimmter Vergleichsindex (Benchmark) übertroffen wird; hier ist es natürlich von wesentlicher Bedeutung, welche Benchmark gewählt wird. Einige Fonds kombinieren dieses Prinzip mit einer High-WaterMark, das heißt, dass frühere Höchststände übertroffen werden müssen, ehe die Performance Fee fließt. Das zweite Modell orientiert sich an einer Mindestrendite (Hurdle Rate), die erreicht werden muss. Besonders ambitionierte Fonds legen sogar sowohl Benchmark und High-Water-Mark als auch Hurdle Rate zugrunde. Problematisch allerdings: Wenn es starke Verluste gab, die von einer Aufholjagd gefolgt werden, kann eine Erfolgsgebühr fällig werden, bevor die Verluste wettgemacht sind.
Die europäische Marktaufsicht Esma hat nun jedoch die Regulierung erfolgsabhängiger Gebühren bei Investmentfonds verschärft – zum Vorteil der meisten Anleger. Eine Erfolgsgebühr kann künftig nur noch einbehalten werden, wenn der Vergleichsindex und gegebenenfalls die Hurdle Rate auf Fünf-Jahres-Sicht getoppt wurde. Die Neuregelung orientiert sich am deutschen Modell, das die BaFin bereits 2012 eingeführt hat. In Zukunft müssen sich auch nach ausländischem Recht aufgelegte Fonds danach richten, die in Deutschland ebenfalls in großer Zahl vertrieben werden – meist nach irländischem oder luxemburgischem Recht.
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Durch Stürme, Starkregen und Hagel entstanden in Bayern im vergangenen Jahr versicherte Schäden in Höhe von rund 675 Millionen Euro an Häusern, Hausrat und Unternehmenseigentum. Mit diesem Anteil von knapp einem Drittel an den gesamten Aufwendungen führt der Freistaat die Schadensbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit weitem Abstand an.
Nordrhein-Westfalen folgt dahinter mit einem nur gut halb so hohen Schadensvolumen (348 Millionen), in Hessen wurden 208 Millionen, in Baden-Württemberg 177 Millionen und in Niedersachsen 153 Millionen Euro zur Schadensregulierung aufgewendet. „Das Jahr 2019 ist charakteristisch für Extremwetter in Deutschland mit einigen schweren Stürmen, großer Hitze und zum Teil starken lokalen Überschwemmungen“, erläutert GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Deutschlandweit wurden Schäden in Höhe von 2,1 Milliarden Euro registriert, die allerdings nicht das gesamte Bild widerspiegeln: Während 94 Prozent der Sturm-/Hagelschäden versichert sind, verfügt noch nicht einmal jeder zweite Hausbesitzer über eine Elementargefahren-Deckung, die unter anderem Starkregen und Hochwasser umfasst.
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Der Markt nachhaltiger Geldanlagen hat mittlerweile eine schier unüberschaubare Vielfalt hervorgebracht. Umso wichtiger werden Nachhaltigkeits-Ratings, um Anlegern, Beratern und Portfoliomanagern Orientierung zu geben – schließlich kann kein Manager selbst Hunderte oder gar Tausende Unternehmen auf diesen Punkt hin abklopfen.
An seriös arbeitenden Ratingagenturen herrscht kein Mangel. Bedenklich aber: Ihre Ergebnisse für ein und dasselbe Unternehmen fallen häufig höchst unterschiedlich aus, wie ein großer Vermögensverwalter kürzlich in einer Studie offenbarte. So stufte MSCI beispielsweise die Volkswagen AG als „nicht nachhaltig“ ein (0 Punkte), während Sustainalytics den Konzern für „etwas nachhaltig“ (19 Punkte) hält. Das Analysehaus RobecoSAM hingegen bewertet den Autobauer als „nachhaltig“ und vergibt 65 Punkte. Die Ratings dieser drei großen Anbieter stimmen nur bei 11 von 235 analysierten Unternehmen darin überein, dass nachhaltig gewirtschaftet wird.
In dieser Bandbreite zeigt sich, wie schwer dieser Aspekt zu greifen ist. Was Nachhaltigkeit im Einzelnen bedeutet, definiert offenbar jedes Ratingunternehmen anders. Umso wichtiger ist es, sich die verwendeten Methodiken genau anzuschauen, wenn man sich auf Ratings stützen will.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.
Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.
Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.
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Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.
Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.
Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.
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Sogenannte Convertible Bonds, zu Deutsch Wandelanleihen, funktionieren wie eine Aktienanlage mit Sicherheitsnetz. Mit ihrer Mischung aus Anleihen und Aktien versprechen sie laut gängiger Faustregel, Verluste an den Aktienmärkten nur zu einem Drittel nachzuvollziehen. Wie sich in der Corona-Krise bisher zeigt, konnten sie diesem Anspruch gerecht werden. Umgekehrt sollen sie in Hausse-Phasen mit zwei Dritteln am Plus beteiligt sein, was ihre Performance insgesamt gegenüber klassischen Aktienfonds schwächt.
Convertibles beinhalten wie konventionelle Unternehmensanleihen einen festen Kupon und eine fixe Laufzeit, können aber zu einem bestimmten Zeitpunkt und einem vorher vereinbarten Preis in Aktien umgewandelt werden. Privatanleger sollten wissen: Es handelt sich um komplexe Produkte mit gewissen Risiken, im schlimmsten Fall – bei einer Insolvenz des Emittenten – kann sogar ein Totalverlust eintreten. Zudem werden meist sechsstellige Mindestanlagesummen verlangt. Über entsprechende Fonds können allerdings auch geringere Beträge in Convertibles investiert werden.
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Mit eigenen Versicherungsangeboten wollen die US-Digitalgiganten auch den Versicherungsmarkt aufrollen. In den USA hat die kleine Revolution bereits begonnen und die traditionellen Versicherer das Fürchten gelehrt. Auch in Indien ist Amazon mit Kfz- und Fahrradversicherungen in den Markt eingestiegen. Die Perspektiven für die Big-Tech-Firmen sind durchaus vielversprechend, denn die Verbraucher weltweit geben sich zunehmend offen: Zogen 2016 noch 17 Prozent einen Abschluss bei Amazon, Google & Co. in Erwägung, sind es in diesem Jahr bereits 36 Prozent.
In Deutschland dagegen, wo höhere rechtliche Barrieren den Eintritt in den Versicherungsmarkt erschweren, liegt der Wert mit 21 Prozent deutlich niedriger. Zwar hat er sich zwischen 2016 und 2018 verdreifacht – danach ist er aber nicht mehr gestiegen. Komplementär dazu setzen die Bundesbürger größeres Vertrauen als andere Völker in ihre Versicherungsmakler: Fast jeder zweite Deutsche (48 Prozent) lässt sich am liebsten persönlich über Versicherungen informieren, während das im globalen Durchschnitt für 40 Prozent gilt. Allerdings werden Unabhängigkeit und Fachkompetenz von Versicherungsmaklern hierzulande auch stärker reguliert und überwacht als in den meisten anderen Ländern.
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