Seit 2015 können in der EU sogenannte European Long-Term Investment Funds (ELTIFs) aufgelegt und erworben werden, eine Fondskategorie, die vor allem für Infrastrukturinvestitionen genutzt werden soll. Der Erfolg blieb wegen der strikten Regulierung überschaubar: Bis Ende 2022 wurden lediglich 77 ELTIFs mit einem Gesamtvolumen von rund elf Milliarden Euro aufgelegt – weniger als ein Promille des in Europa verwalteten Fondsvermögens.
Das könnte sich ab Januar 2024 ändern: Eine Reform soll ELTIFs flexibler und attraktiver machen. Sie können zukünftig etwa als Dachfonds fungieren, Beschränkungen für illiquide Assets werden deutlich weiter gefasst, die Mindestanlagesumme von 10.000 Euro soll fallen, ebenso die Vorgabe, höchstens zehn Prozent des liquiden Vermögens in ELTIFs zu investieren.
Insbesondere offene Immobilienfonds könnten dadurch ernsthafte Konkurrenz bekommen. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, sieht großes Potenzial im ELTIF: „Ich bin sicher, dass er erfolgreich sein wird. Der ELTIF kann flexibel ausgestaltet und grenzüberschreitend vertrieben werden […] Das Interesse der Anleger ist da.“
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In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.
Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
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Die Absicherung von Gebäuden gegen die sogenannten Elementargefahren steht insbesondere seit der Ahrtal-Flutkatastrophe im Fokus der Öffentlichkeit. Nur gut jedes zweite Wohngebäude ist hierzulande gegen Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Schneedruck oder Erdbeben geschützt, wofür eine Wohngebäudepolice den Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung enthalten muss.
Wie eine aktuelle Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, gibt es bei der Policendichte gravierende regionale Unterschiede. So haben 94 Prozent der baden-württembergischen Hausbesitzer den Elementarschadens-Baustein abgeschlossen, aber nur knapp jeder dritte in Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In einem Ost-West-Gürtel von Sachsen über Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen bis Nordrhein-Westfalen rangiert die Elementarschutz-Quote bei rund 50 Prozent.
Da mit einer Zunahme extremer Naturereignisse und entsprechender Folgeschäden gerechnet wird, hat die Idee einer Elementar-Pflichtversicherung für Hausbesitzer zuletzt an Zuspruch gewonnen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Vorschlag geschlossen zugestimmt, in der Bundesregierung indes stößt dieser nicht auf Gegenliebe.
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Die im Markt kursierende Befürchtung, dass mehr Lebensversicherungskunden infolge von Corona und Inflation ihre Policen kündigen, hat sich nicht bestätigt. Dem Fachmagazin procontra zufolge sank die Stornoquote 2022 vielmehr auf 2,54 Prozent, nachdem sie sich im Vorjahr auf 2,62 Prozent belaufen hatte. Zur Einordnung: 2012 betrug sie 3,45 Prozent.
Für die Versicherer und ihre Kunden ist das auch deshalb eine gute Nachricht, weil dadurch keine sogenannten stillen Lasten zur Liquiditätsbeschaffung – mit Verlusten für die Versichertengemeinschaft – realisiert werden müssen. Einzelne Gesellschaften vermelden zwar eine Stornoquote von über 8 Prozent. Insgesamt schätzt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Max Happacher das Liquiditätsrisiko aber „als gering ein“.
Auch bei den Abschlusskosten zeigt sich eine positive Tendenz: Sie gingen leicht von 4,45 auf 4,43 Prozent zurück. Hinter dem Durchschnittswert verbergen sich hier ebenfalls immense Unterschiede zwischen den Anbietern, denn die Spanne reicht von 0,22 bis über 36 Prozent.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen (M&M) hat kürzlich ihren diesjährigen „M&M Marktblick Private Krankenzusatzversicherung“ vorgestellt. Insgesamt wurden mehr als 670 Tarife und Tarifkombinationen aus den Bereichen Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und Krankentagegeld unter die Lupe genommen. Wegen der großen Leistungslücken in der gesetzlichen Versorgung erfreuen sich diese Krankenzusatzpolicen stetig hoher Beliebtheit, vor allem die für den Dentalbereich.
In diesem nahmen die Analysten 27 Tarifkriterien in den Fokus, etwa den Einschluss von Implantaten und Inlays, Leistungen über die Regelhöchstsätze hinaus oder den Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Mit dem Ergebnis überzeugen die Versicherer: Von den 257 untersuchten Angeboten erhielten 158 die Höchstbewertung von fünf Sternen. 44 kamen auf vier Sterne, 36 auf drei. Damit ist der Anteil der topbewerteten Tarife, wie schon in den vergangenen Jahren, erneut gewachsen, was für ein steigendes Bedingungsniveau im Markt spricht.
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Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken.
Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“.
Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.
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Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Verlusten infolge von Schäden durch Feuer, Blitze, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (nicht jedoch Starkregen/Überschwemmung, Erdbeben und Schneedruck, dafür muss ein Elementarschutz abgeschlossen werden). Das auf Versicherungen spezialisierte Analysehaus softfair hat kürzlich in einem aktuellen Leistungsrating 126 Wohngebäudetarife mit mehr als 260 Varianten unter die Lupe genommen.
Im Ergebnis können die meisten Tarife überzeugen: 35 erhalten die Höchstbewertung von fünf Eulenaugen („hervorragend“), 43 werden mit vier Eulenaugen als „sehr gut“ eingestuft. Lediglich sechs Tarife erhalten nur ein Eulenauge („ausreichend“). Melanie Freund-Reupert, die bei softfair den Sachversicherungsbereich leitet, warnt jedoch: „Sowohl die Preis- als auch die Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung sind gewaltig. Die Tarife differenzieren sich hierbei immer mehr über Tarifbausteine, und damit wird die Beratung immer komplexer.“
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