Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit als üppig abgesichert, schließlich muss sich der jeweilige Dienstherr um ihr Auskommen kümmern. Dennoch drohen vielen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit herbe Einschnitte in den Lebensstandard, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Ein keineswegs theoretisches Risiko: 2017 etwa wurden 17 Prozent der Neupensionäre als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe tragen ein enormes wirtschaftliches Risiko.
Entschärfen lässt es sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungsniveau lässt am deutschen Markt mittlerweile keine Wünsche mehr offen, wie eine aktuelle Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen illustriert: 15 der 24 untersuchten Tarifangebote landen in der Top-Kategorie (fünf Sterne). Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Damit verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Leistungsfall die Dienstunfähigkeit selbst überprüfen zu lassen. Zudem müssen neben Beamten auf Lebenszeit auch solche auf Widerruf und auf Probe eingeschlossen sein.
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2022 gingen beim Versicherungsombudsmann rund 15.900 Beschwerden ein, ein Rückgang von fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weniger waren es zuletzt 2005. Zur Einordnung: In Deutschland werden circa 465 Millionen Versicherungsverträge unterhalten. Rechnerisch kommt also eine Beschwerde auf gut 29.000 Verträge.
Der derzeitige Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier führt den Rückgang im Wesentlichen darauf zurück, dass 2022 keine nennenswerten Sondereffekte aufgetreten sind, wie sie in den Vorjahren für jeweils mehrere Hundert Beschwerden gesorgt hatten. Zudem habe möglicherweise die Krisenlage mit Ukrainekrieg und Rekordinflation die Aufmerksamkeit der Bundesbürger von individuellen Problemen weggelenkt.
Die Institution des Versicherungsombudsmanns, organisiert in Form eines Vereins, dient der außergerichtlichen Streitschlichtung und steht allen Versicherten kostenlos offen, die Entscheidungen unabhängig überprüfen lassen möchten. Versicherer können vom Ombudsmann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zur Zahlung verpflichtet werden.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ rund 1.000 Erwachsenen in Deutschland jeweils zehn Fragen stellen – darunter zu Zinsen, Inflation, Digitalisierung, Risiken von Finanzprodukten und zur Selbsteinschätzung in Finanzfragen. Auch einfache Rechenaufgaben waren dabei. Die Studie ist Teil einer internationalen Erhebung, die von der OECD koordiniert wird.
Das Ergebnis zeigt, dass hierzulande insbesondere Menschen mit geringem Bildungsgrad sowie Frauen und Senioren deutliche Finanzwissenslücken zeigen. Insgesamt konnte nur rund jeder fünfte Teilnehmer alle Fragen richtig beantworten. Die größte Herausforderung stellte die Zinsrechnung dar. So konnten 42 Prozent der Frauen mindestens eine der beiden Aufgaben zu Zins und Zinseszins nicht lösen, bei den Männern waren es 24 Prozent. Auch in puncto Geldanlage zeigten Frauen größere Wissenslücken.
Die Bundesregierung weiß um dieses sozial brisante Defizit und möchte die Finanzbildung vorantreiben. Wegen der Länderhoheit in Bildungsbelangen hat sie indes auf den mächtigsten Hebel, die schulischen Lehrpläne, keinen Zugriff.
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Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
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Mit ChatGPT wurde kürzlich öffentlichkeitswirksam ein neues Kapitel der künstlichen Intelligenz (KI) aufgeschlagen. Die Anwendung zeigt erstaunlich menschenähnliche Fähigkeiten und wird nach verbreiteter Erwartung zahlreiche Jobs überflüssig machen. Für viele Nutzer liegt es deshalb nahe, ChatGPT auch nach Strategien und Anlagetipps für Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu fragen.
Dies machen sich jedoch Betrüger zunutze, indem sie gefälschte ChatGPT-Seiten aufsetzen und dort die Nutzer zu Investitionen in zweifelhafte, oft kriminelle Assets überreden. Die authentische ChatGPT-Anwendung gibt keine konkreten Anlageempfehlungen, sondern lediglich einen allgemeinen Überblick, garniert mit dem klugen Hinweis: „Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Anlageform ausführlich über die Risiken und Chancen informieren. Dazu sollten Sie sich an einen Finanzberater wenden, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Anlageform und der richtigen Strategie helfen kann.“
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Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, stehen die Gesellschaften finanziell – ungeachtet der zuletzt volatilen Entwicklungen an den Finanzmärkten und der Inflation – hervorragend da. Die Solvenzquoten bewegten sich Ende 2022 durchschnittlich zwischen 510 und 530 Prozent, ein Jahr zuvor waren es circa 450 Prozent. Rechnet man Übergangsmaßnahmen heraus, liegt die Quote zwischen 270 und 290 Prozent (2019: 262 Prozent) und damit weit über den vorgeschriebenen 100 Prozent. Für die gute Entwicklung sind maßgeblich die gestiegenen Zinsen verantwortlich; Versicherer müssen aus Sicherheitsgründen einen großen Teil der Kundengelder in festverzinsliche Anlagen investieren.
„Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass Versicherer auch unter widrigen Bedingungen ihre Verpflichtungen erfüllen können“, unterstreicht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die deutschen Versicherer sind sehr stabil.“ Die Solvenzquote drückt das Verhältnis zwischen Eigenmitteln und absehbaren Verpflichtungen, den sogenannten Solvenzkapitalanforderungen, aus.
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Sie besitzen die nötigen Flächen und den Willen, doch noch sind ihnen weitgehend die Hände gebunden: Offene Immobilienfonds dürfen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch praktisch nicht in die Gewinnung und den Verkauf erneuerbarer Energien einsteigen. Das passt angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht mehr in die Zeit und soll sich nun mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf kürzlich vorgestellt wurde, ändern. Nach den bisher bekannten Plänen dürfen die Fonds zukünftig selbst Photovoltaikanlagen aufstellen, betreiben und den Sonnenstrom ins öffentliche Netz einspeisen. So soll mehr privates Investorengeld für die Erneuerbaren mobilisiert werden.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Reform. Diese verspreche, wie die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Aygül Öskan im Fachmagazin procontra hervorhob, „aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“. Nun müsse noch die 10-Prozent-Obergrenze im Investmentsteuerrecht angegangen werden, die für Stromeinnahmen von Spezial-Investmentfonds gilt.
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Ein Direktversicherer hat 850.000 Datensätze zu Kfz-Schadensfällen aus dem vergangenen Jahr im Hinblick auf die Sternzeichen der Versicherten ausgewertet. Fazit der „Studie“: Zwillinge haben die höchste Unfallwahrscheinlichkeit, gefolgt von Jungfrauen und Löwen. Die sichersten Fahrzeugführer sind hingegen Schützen, Skorpione und Waagen.
Wie stark sich die Unfallhäufigkeiten unterscheiden, wird in der begleitenden Pressemitteilung nicht mitgeteilt. Eine Tendenz zeigen aber die Schadenssummen: Knapp 20 Millionen Euro gingen auf das Konto von Zwillings-Fahrern. Am anderen Ende verursachten die Schützen circa 16 Millionen Euro an Schäden beim Direktversicherer.
Wie ernst gemeint diese Untersuchung ist, bleibt ungesagt. Schon im letzten Jahr gab es eine derartige Analyse, bei der sich ebenfalls die Zwillinge als die offensivsten und die Schützen als die vorbildlichsten Fahrzeugführer entpuppten. Beitragserhöhungen für die eher schadensträchtig fahrenden Sternzeichen seien indes nicht geplant.
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Je stärker „grüne“ Finanzprodukte nachgefragt werden, desto größer wird auch der Anreiz zum sogenannten Greenwashing, also zur ungerechtfertigten Vermarktung als nachhaltig. In den vergangenen knapp zwei Jahren etwa schlug der Skandal um „grün gewaschene“ Fonds der Deutsche-Bank-Tochter DWS hohe Wellen – und führte zu Ermittlungen deutscher und US-amerikanischer Aufsichtsbehörden. Auch die Vielzahl von Standards, Ratingmethoden und Siegeln sorgt für Unsicherheit. Nach Meinung der EU-Kommission sinkt daher das Verbrauchervertrauen in derartige Werbeaussagen.
Eine neue Richtlinie soll zukünftig für Klarheit sorgen: Die Behauptung, ein Produkt sei „grün“, soll nur noch erlaubt sein, wenn es dafür eine wissenschaftlich anerkannte Basis gibt und eine akkreditierte, unabhängige Stelle es bestätigt. Neue Umweltsiegel sollen ebenfalls geprüft werden, für bereits existierende hingegen Bestandsschutz gelten. Ausgenommen sind auch Finanzprodukte, für die auf EU-Ebene schon regulatorische Vorgaben für Öko-Werbeaussagen in Kraft sind.
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