Täuschend echt wirkende Bild- und Videomanipulationen, sogenannte Deepfakes, verbreiten sich schier unaufhaltsam – und nähern sich weiter der Perfektion an. Legendenstatus genießt bereits ein Videotelefonat, das die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey im Juni 2022 mit ihrem Kiewer Amtskollegen Vitali Klitschko zu führen glaubte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Deepfake. Glücklicherweise wurde keine Weltpolitik verhandelt.
Für die Betroffenen kann es dessen ungeachtet sehr unangenehm werden, wenn ihr Gesicht missbraucht wird. Es reicht ein Profilbild von Facebook oder aus der Google-Suche, schon lässt sich jede Person überzeugend in verschiedenste Kontexte montieren. Besonders rufschädigend kann das bei pornografischen Videos werden, die dementsprechend gern von „Trollen“ und „Hatern“ im Internet verbreitet werden.
Die Löschung durch Spezialunternehmen gestaltet sich oft kostspielig, doch viele Versicherungen erstatten die Kosten – neben Cyber- auch manche Hausratpolicen mit Identitätsdiebstahl-Baustein. Wer diesbezüglich unsicher ist, was genau die eigene Versicherung abdeckt, sollte bei der Beraterin oder dem Berater des Vertrauens nachfragen.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Rund 3,3 Milliarden Euro verlangen Gläubiger vom insolventen Ex-DAX-Konzern Wirecard. Knapp ein Drittel davon konnte durch die Insolvenzmasse erlöst werden. Die circa 22.000 getäuschten Aktionäre werden davon indes nichts sehen, wie das Landgericht München kürzlich klarstellte.
Bei ihren Ansprüchen handle es sich nämlich nicht um Insolvenzforderungen, sie seien damit keine Gläubiger. Erst wenn diese entschädigt würden, kämen die Anteilseigner zum Zuge – im Fall Wirecard also gar nicht. Die Klägerin, eine Fondsgesellschaft, erwägt nun, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ebenfalls vor dem Landgericht München müssen sich einige der ehemaligen Wirecard-Strippenzieher derzeit strafrechtlich verantworten, weil sie Bilanzen gefälscht und Scheinumsätze in Milliardenhöhe fingiert haben sollen. Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun präsentiert sich dabei selbst als Opfer, das von einer konzerninternen Bande hinters Licht geführt worden sei. Auf der Flucht ist nach wie vor der ehemalige hochrangige Manager Jan Marsalek, der mutmaßlich in Russland lebt.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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Großbritannien-Import, Teil 2: Das Konzept der Umbrella-Fonds hat ebenfalls den Weg über den Ärmelkanal gefunden, ist hierzulande aber noch wenig bekannt. Es sieht vor, dass mehrere Unterfonds einer Fondsgesellschaft unter einem Fondsdach bzw. -schirm gebündelt werden. Die Auswahl treffen jeweils die Anleger, Wechsel sind ohne Ausgabeaufschlag möglich.
Experten raten bei Umbrella-Fonds – wie generell – zu einer möglichst breiten Diversifizierung über alle relevanten Märkte hinweg. Die Assetklasse setzt allerdings voraus, dass man als Anleger am Ball bleibt. So erklärte etwa Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gegenüber der Finanzzeitschrift procontra: „Sollte Ihr Umbrella-Fonds beispielsweise verschiedene Länderfonds zusammenfassen, ist es wichtig, sich jederzeit über die wirtschaftliche Entwicklung der Länder, die der Anlagepolitik zugrunde liegen, zu informieren. Nur so lassen sich die Vorteile eines Umbrellas wirklich nutzen. Diese Fondsart eignet sich also vor allem für Anleger, die sich zwar in einem bestimmten Bereich finanziell engagieren wollen, denen es aber zu aufwendig ist, sich über jedes einzelne Unternehmen zu informieren.“
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In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in einer Studie das sogenannte Greenium im europäischen Anleihemarkt untersucht. Dabei handelt es sich um den Renditeabschlag, den Investoren bei grünen Anleihen gegenüber konventionellen hinnehmen müssen. Das Ergebnis der Rechenarbeit zeigt, dass Green Bonds seit ihrer Einführung vor zehn Jahren deutlich aufgeholt haben und mittlerweile in vielen Bereichen mit ihren konventionellen Pendants gleichziehen konnten.
Wie hoch das Greenium ausfällt, hängt von der jeweiligen Assetklasse ab. Allenfalls minimal ist es bei öffentlichen Emittenten. „Die Studie zeigt, dass Green Bonds attraktive Assets für Versicherer sind und sich auch für Emittenten mit glaubhaften Nachhaltigkeitsstandards rechnen. Damit sich der bisher noch begrenzte Markt für grüne Anleihen jetzt schneller entwickelt, brauchen wir einen marktweit akzeptierten EU Green Bond Standard und mehr Emissionen“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen das Studienergebnis.
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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übernimmt die Betriebsrentenzahlung, wenn eines seiner derzeit rund 101.000 Mitgliedsunternehmen insolvent wird. Dieser Sicherheitsanker für die betriebliche Altersversorgung ist für bestimmte Durchführungswege verpflichtend – und wird nun deutlich teurer als im vergangenen Jahr.
Von 0,6 Promille steigt der PSV-Beitrag für das laufende Jahr auf 1,8 Promille, hinzu kommt bei Pensionskassenzusagen ein Zusatzbeitrag von 1,5 Promille. Als Grund führt der Verein das schwierige Kapitalmarktumfeld an, zudem schlügen entlastende Effekte 2022 weniger stark zu Buche. Zur Einordnung: Der Satz von 0,6 Promille war der tiefste seit 2016 und auf eine außergewöhnlich geringe Zahl von Insolvenzen unter den PSV-Mitgliedern zurückzuführen. Das langjährige Mittel liegt bei 2,7 Promille.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurde nach einer neuen Umfrage eines großen Versicherers durch die Corona-Pandemie kaum geschwächt. Weniger als jedes 20. mittelständische Unternehmen musste seine bAV-Pläne anpassen. Eine große Mehrheit der Arbeitgeber ist dagegen zufrieden oder sehr zufrieden mit der Werbewirkung ihrer Betriebsrente auf begehrte Fachkräfte.
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