Kategorie: Allgemein

Wird die Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung bald geglättet?

16.08.2018 | Wird die Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung bald geglättet?

Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß. Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.  
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Sparer im Euroraum müssen sich weiter in Geduld üben

10.08.2018 | Sparer im Euroraum müssen sich weiter in Geduld üben

Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer. Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.
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Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite

25.07.2018 | Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite

Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben. Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen. Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

16.07.2018 | Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden. Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

12.07.2018 | Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden. Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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Blitze verursachen immer höhere Schäden pro Einschlag

11.07.2018 | Blitze verursachen immer höhere Schäden pro Einschlag

Im Jahr 2013 wurde pro versichertem Blitzeinschlag noch eine Schadenssumme von durchschnittlich 580 Euro registriert. Binnen vier Jahren ist dieser Wert auf 840 Euro geklettert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun in seiner Bilanz für 2017 darlegte. Die satte Steigerung um 45 Prozent wird primär dem Trend zum Smarthome zugeschrieben, also zur elektronischen Vernetzung von immer mehr Geräten und Funktionen. Werden beispielsweise Rollläden und Heizungen klassischerweise von Hand betätigt, so werden sie im Smarthome in die digitale Steuerung einbezogen. Dementsprechend kann sich die Überspannung im Haus weiter ausbreiten. Insgesamt blieb die Schadenssumme 2017 aber mit circa 250 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau, da rund 20.000 Fälle weniger zu verzeichnen waren. Auch dieser Trend zeigt sich seit Jahren. So gab es im Jahr 2007 noch 480.000 versicherte Einschläge, im letzten Jahr waren es rund 300.000. Die Blitzschutzmaßnahmen scheinen also immer besser zu funktionieren.
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Fondsvermögen in Deutschland knackt Drei-Billionen-Marke

09.07.2018 | Fondsvermögen in Deutschland knackt Drei-Billionen-Marke

Wie der Fondsverband BVI in seinem gerade erschienenen Jahrbuch 2018 berichtet, wurden im vergangenen Jahr gleich zwei „magische Marken“ übersprungen: Das insgesamt verwaltete Vermögen übersprang die Marke von drei Billionen Euro, die Publikumsfonds managen nun mehr als eine Billion. Netto flossen offenen Fonds 160 Milliarden Euro zu, womit 2017 als zweitbestes Jahr in die Annalen der Fondsbranche eingeht. Für diese positive Entwicklung sind vor allem drei Faktoren ausschlaggebend: Zunächst war die Stimmung an den Kapitalmärkten im Jahr 2017 hervorragend. Hinzu kamen die Niedrigzinsen, die Investments mit Garantien bis heute unattraktiv machen. Und schließlich haben die Anbieter eine deutlich gestiegene Nachfrage seitens Versicherern und Altersvorsorge-Organisationen verzeichnet. So war denn auch der Zuwachs bei den Spezialfonds mit über 88 Milliarden Euro größer als bei den Publikumsfonds mit knapp 72 Milliarden. Für die Zukunft sieht die Fondsbranche zwar Herausforderungen durch die Regulierung, aber auch gewachsene Chancen durch die kürzlich erfolgte Reform der betrieblichen Altersversorgung. Diese kann und soll sich zukünftig mehr auf den Kapitalmarkt fokussieren.
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Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

04.07.2018 | Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“. Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Deutsche Lebensversicherer verzeichnen höhere Finanzstabilität

28.06.2018 | Deutsche Lebensversicherer verzeichnen höhere Finanzstabilität

Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lässt sie zumindest Trends erkennen. Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 auf 287 Prozent. Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
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