Mit dem A380 brachte Airbus 2005 eine neue Klasse von Riesen-Verkehrsflugzeugen auf den Markt, die den Luftverkehr auf eine neue Stufe heben sollte. Auch als Sachwert für geschlossene Fonds bot sich der vermeintliche Superflieger an. Mit großen Hoffnungen stiegen denn auch viele Anleger ein, die ein solides Asset in einem Zukunftsmarkt zu erwerben glaubten.
Kürzlich endete der erste zehnjährige Leasingvertrag für einen A380, an dem Privatinvestoren sich beteiligen konnten. Unterm Strich steht eine Enttäuschung. Denn ein Anschluss-Leasingnehmer konnte nicht gefunden werden, weshalb die Fondsgesellschaft Dr. Peters den Flieger nun in Einzelteilen verkaufen will. So sollen die Anleger immer noch zwischen 2,2 und 3,0 Prozent p. a. Rendite einfahren können. Avisiert waren allerdings 7 bis 8 Prozent p. a.
Voraussetzung für den halbwegs glimpflichen Ausgang ist, dass die Prognosen für die Veräußerungserlöse sich als zutreffend erweisen. Eine vergleichbare Verkaufsaktion gab es nämlich bisher nicht.
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Es ist noch gar nicht lange her, dass sich die halbe Welt die Haare raufte und bereute, nicht früher mal ein paar Bitcoins gekauft zu haben. Vor wenigen Jahren noch für einen Euro zu haben, legte die bekannteste Kryptowährung eine sagenhafte Rallye hin und erreichte im vergangenen Dezember einen Kurs von über 16.000 Euro. Nicht wenige Kommentatoren fragten: Warum sollten es nicht auch 50.000 oder 100.000 werden können? Skeptiker dagegen warnten vor der immensen Volatilität von Kryptowährungen im Allgemeinen und Bitcoin im Besonderen – auch an dieser Stelle wurde auf das Totalverlustrisiko hingewiesen.
Wer beim Höchstkurs eingestiegen ist, wird sich heute ebenfalls die Haare raufen. Mitte August sackte der Bitcoinkurs unter die 6.000-Euro-Marke. Und diese für die Anleger unerfreuliche Kursentwicklung ist für Kryptowährungen durchaus repräsentativ: Die rund 1.800 vom Branchendienst Coinmarketcap beobachteten Kyptowährungen kamen Anfang dieses Jahres noch auf einen Gesamtwert von 820 Milliarden Dollar; zuletzt waren es weniger als 200 Milliarden
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Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.
Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.
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Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen.
Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung.
Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
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Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer.
Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.
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Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.
Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.
Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden.
Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden.
Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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