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Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

07.09.2017 | Worauf bei der Auswahl einer Pflegetagegeld-Versicherung zu achten ist

Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen? Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Kunden sehen Versicherer-Apps als Zukunft – unter Vorbehalt

28.08.2017 | Kunden sehen Versicherer-Apps als Zukunft – unter Vorbehalt

Kaum ein Versicherer verzichtet im Jahr 2017 noch auf eine eigene App für die Kunden. Der Nutzwert ist nicht überall gleich groß, doch gute Angebote können das Leben der Anwender wirksam vereinfachen. Diese sehen ebenfalls das Potenzial und wünschen sich mehr Digitalisierung. So würden rund 90 Prozent laut einer aktuellen Umfrage gern über einen Online-Zugang zu ihren Versicherern verfügen. Die besonders internetaffinen 18- bis 34-Jährigen fänden zu 71 Prozent anonyme Schnelltests praktisch, mit denen sich die Versicherbarkeit etwa bei Vorerkrankungen unkompliziert prüfen lässt.  Mehr als jeden zweiten Befragten treiben jedoch Datenschutzbedenken um. Immerhin geht es oftmals um sehr sensible Informationen, die mit dem Versicherer getauscht werden, beispielsweise bei der Übermittlung von Arztrechnungen oder Kostenvoranschlägen per App. Dass immer wieder größere Datenlecks für Schlagzeilen sorgen, dürfte zu diesem Unbehagen beitragen – obwohl bisher außer gesetzlichen Krankenkassen noch kein Versicherer von einem nennenswerten Angriff bzw. Diebstahl betroffen war. Vier Fünftel der Deutschen wünschen sich ein staatliches Sicherheits-Siegel für Versicherer- und Finanz-Apps.
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Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

23.08.2017 | Mehr Klarheit: Gesetzgeber ändert Regeln für Lebensversicherungs-Standmitteilungen

Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.  Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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In diesen Städten werden am meisten Autos geklaut

25.07.2017 | In diesen Städten werden am meisten Autos geklaut

Bei der Kalkulation von Kfz-Versicherungsbeiträgen spielt auch das Diebstahlrisiko am jeweiligen Wohnort eine wichtige Rolle. Wer also in einer Gegend mit vielen Langfingern lebt, ist doppelt gestraft: durch das Diebstahlrisiko selbst und durch entsprechend höhere Prämien für die Kfz-Police.  Diesbezüglich sind die Aachener derzeit im Hintertreffen. Denn laut Polizeilicher Kriminalstatistik für 2016 hat die Karlsstadt mit einer Kfz-Klaurate von rund 257 pro 100.000 Einwohner die wenig schmeichelhafte Spitzenposition unter den deutschen Großstädten inne. Dahinter folgen Berlin mit 209, Potsdam mit 147, Wolfsburg mit 140, Hamburg mit 131, Magdeburg mit 124, Leipzig mit 120 und Dresden mit 107 gestohlenen Fahrzeugen pro 100.000 Einwohner und Jahr.  Am sichersten können sich Autobesitzer in Reutlingen und Stuttgart fühlen. Hier liegt die Klaurate bei überschaubaren 7 bzw. 10. Ähnlich sieht es in den ebenfalls süddeutschen Metropolen Erlangen (13), München (14), Würzburg und Augsburg (beide 17) aus.
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Hälfte der Bevölkerung steht vor Altersarmut

24.07.2017 | Hälfte der Bevölkerung steht vor Altersarmut

Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.  Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

18.07.2017 | Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

Die Versichertenkarten der Kassenpatienten sollen zukünftig – über die Identität des Versicherten hinaus – verschiedene Daten wie Patientenakten, ärztliche Verordnungen, Medikamentenunverträglichkeiten, erhaltene Leistungen oder Arztbriefe aufnehmen können. Genau genommen werden diese Daten nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf zentralen Servern; die Karte berechtigt dann lediglich zum Abruf der Daten. Die privaten Krankenversicherer halten das Prinzip, das 2003 beschlossen wurde, für nicht mehr zeitgemäß – und wollen ihren Kunden zukünftig eine entsprechende App anbieten. Diese „moderne Alternative“ (PKV-Verbandspräsident Uwe Laue) soll im Wesentlichen die gleichen Informationen bereithalten wie die elektronische Gesundheitskarte, also neben den oben genannten beispielsweise Notfalldaten und Impfpass. Darüber hinaus erwartet Laue einen „kreativen Wettbewerb“ der App-Anbieter, der eine „Fülle individueller Servicefunktionen“ hervorbringen soll. Man darf also gespannt sein.
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Deutsche Hausbesitzer sind beim Elementarschutz (zu) sorglos

13.07.2017 | Deutsche Hausbesitzer sind beim Elementarschutz (zu) sorglos

Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu extremen Wetterereignissen, die oftmals schwere Schäden anrichten. Da dieser Umstand mit dem Klimawandel zusammenhängen dürfte, gehen Meteorologen davon aus, dass solche Ausnahmen mehr und mehr zur Regel werden. Auch vormals als sicher geltende Wohnlagen können von Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Lawinen verwüstet werden – wie im letzten Jahr das fränkische Braunsbach, aus dem erschreckende Bilder von der neuen Klimarealität die Republik aufrüttelten. Allerdings nur für kurze Zeit, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt. Ihr zufolge halten es 54 Prozent für überhaupt nicht oder eher nicht wahrscheinlich, dass Starkregen ihrem Hab und Gut etwas anhaben könnte. In puncto Hochwasser liegt dieser Anteil der Sorglosen sogar bei 76 Prozent. Entsprechend wenige Immobilienbesitzer haben in ihren Gebäude- und Hausratversicherungen eine Elementarschadens-Klausel, nämlich nur 22 bzw. 29 Prozent. Ohne diesen Zusatzbaustein aber gibt es keine Entschädigung bei Starkregen- oder Hochwasserschäden – wie auch viele Braunsbacher im letzten Jahr bitter erfahren mussten.
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Vermögen der Deutschen wächst langsamer

06.07.2017 | Vermögen der Deutschen wächst langsamer

Ihr Sicherheitsbedürfnis hat die Deutschen auch im vergangenen Jahr wieder viele Milliarden Euro gekostet, wie das Beratungsunternehmen Boston Consulting Group in seiner Studie „Global Wealth 2017“ belegt. So sank die Durchschnittsrendite der privaten Vermögen 2016 auf 3,7 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch bei 4,2 Prozent gelegen hatte. Allein dieser Rückgang um 0,5 Prozent steht für rund 30 Milliarden Euro.  Das Potenzial ist allerdings noch viel größer. Denn weltweit wuchsen die Vermögen im letzten Jahr laut der Studie durchschnittlich um 5,3 Prozent. Dass Deutschland so abgeschlagen ist, liegt zwar auch daran, dass Immobilien in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur Aktien, Wertpapiere, Fonds und Bargeld. Doch hauptverantwortlich dürfte des deutschen Michels Vorliebe für kaum rentierliche, aber sichere Geldanlagen sein. Über 40 Prozent des privaten Vermögens stecken in Bargeld und Spareinlagen.
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Finanzaufsicht bescheinigt Versicherern ausreichende Kapitaldeckung

04.07.2017 | Finanzaufsicht bescheinigt Versicherern ausreichende Kapitaldeckung

Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung. Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent.  Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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