Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.
Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten - von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen - bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich.
Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung - automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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Die Vielzahl neuer Versicherungstarife, die Jahr für Jahr auf den Markt kommen, bedeutet für die Verbraucher im Allgemeinen eine Angebotsverbesserung. In viele Sparten werden Leistungsumfänge und Services erweitert und/oder Prämien vergünstigt. Dass sämtliche Innovationen auf dem Versicherungsmarkt für die Verbraucher sinnvoll und empfehlenswert wären, lässt sich indes auch nicht sagen. Um auf eher kundenunfreundliche Neutarife aufmerksam zu machen, vergibt der Bund der Versicherten (BdV) jährlich den Negativpreis "Versicherungskäse des Jahres".
2019 heißt der "Gewinner" Liechtenstein Life Assurances AG, deren fondsgebundene Rentenversicherung "Prosperity - WohlstandsVorsorge" das größte Missfallen der - aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und Journalisten bestehenden - Jury erregt hat. Konkret monieren die Prüfer "Intransparenz, Datenstriptease und Kostenwirrwarr" bei der über eine App vertriebenen Police. Die Negativauszeichnung unterstreicht: Zwischen Werbung und Wirklichkeit kann eine große Lücke klaffen, weshalb unabhängige Beratung beim Versicherungsabschluss das A und O ist.
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Was die Kursentwicklung betrifft, war das Jahr 2018 mit einem Minus von rund 18 Prozent im DAX bekanntlich ein Flop. Anders sieht es auf der Dividendenseite aus. Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilte, summierten sich die von börsengelisteten europäischen Unternehmen im Jahr 2018 gezahlten Dividenden auf rund 350 Milliarden Euro. Das sind 16 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Dividendenrendite betrug im Schnitt etwa 4 Prozent.
Damit machen die Gewinnbeteiligungen der Aktionäre einen Teil der Kursverluste wieder wett. Aber auch in Hausse-Phasen ist das Plus durch Dividenden nicht zu verachten; diese trugen in den letzten vier Jahrzehnten satte 41 Prozent zur Gesamtrendite aus Aktieninvestments bei. Hinzu kommt: Dividendenzahlende Unternehmen weisen durchschnittlich geringere Schwankungen auf. Es empfiehlt sich allerdings nicht, bei der Titelauswahl allein auf die Dividendenhöhe zu schauen. Entscheidend ist auch, woraus diese sich speist und wie nachhaltig sie erwirtschaftet wird. Eine qualitative Analyse des jeweiligen Unternehmens ist daher unabdingbar.
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Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.
Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
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Auf der Suche nach renditestarken Sachwerten rücken auch Nischenmärkte immer mehr in den Fokus der Anleger. Ein Beispiel ist Whisky: Der Rare Whisky Apex 1.000 Index, der die Preisentwicklung der gefragtesten Produkte abbildet, verzeichnete 2018 ein Plus von über 30 Prozent. In den vergangenen acht Jahren hat sich der Wert gar verfünffacht. Entsprechend oft ist wieder der Kalauer zu hören: "Ich bringe mein Geld an die Bar, da gibt's die meisten Prozente".
Ähnlich begehrt sind Oldtimer als Anlageobjekte, auch wenn angesichts des hohen Preisniveaus keine exorbitanten Wertsteigerungen wie beim Whisky verzeichnet werden. Der Oldtimer-Index des Verbands der Automobilindustrie stieg seit 2008 aber immerhin um über 50 Prozent.
Sollte man also in diese Wachstumsmärkte einsteigen? Experten raten zur Vorsicht, denn eine Garantie für eine stetige Wertsteigerung erhält man auch bei sorgfältiger Auswahl nicht. Zudem müssen Nebenkosten für Lagerung, gegebenenfalls Wartung, Steuern und Versicherungen einkalkuliert werden, die durchaus einen nennenswerten teil der Rendite verzehren können.
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Der Versicherungsombudsmann e. V. dient der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Versicherern und ihren Kunden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, findet hier kostenlose, unbürokratische und neutrale Hilfe. So kann in vielen Fällen eine Einigung erzielt werden, ohne dass Gerichte bemüht (und bezahlt) werden müssen.
Seit 2008 hatte Prof. Dr. Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, die Schlichtungsstelle geleitet, nun gab er den Stab an seinen Nachfolger weiter: Zum 1. April hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Wilhelm Schluckebier das Amt übernommen. Rund 270.000 Beschwerden wurden in den elf Jahren unter Hirschs Leitung bearbeitet. Der Rechtsexperte zieht die Bilanz, dass es „selten um einen harten Streit um Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit“.
Die Zahl der zulässigen Beschwerden seitens Versicherungskunden sank im letzten Jahr um rund 5 Prozent auf knapp über 14.000. Zum Vergleich: In Deutschland laufen, Stand 2017, rund 435 Millionen Versicherungspolicen. Damit liegt die Beschwerdequote bei circa 0,003 Prozent.
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Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.
Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
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Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer WindschutzscheibenReparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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