Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das betrifft vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, deren klassische Variante mit fester Verzinsung vor dem Aussterben steht. Auch die Riester-Rente ist in ihrer jetzigen Form mit einem 0,25-prozentigen Garantiezins nicht mehr zukunftsfähig. Wer mit dem Abschluss einer „Klassik-Lebensversicherung“ liebäugelt, sollte sich beeilen, denn auf lange Sicht ist der Ergebnisunterschied zwischen einer 0,9- und einer 0,25-prozentigen Verzinsung enorm.
Auch andere Versicherungsgattungen werden in Mitleidenschaft gezogen: Die Prämien für Berufsunfähigkeitspolicen werden infolge der Zinssenkung steigen, denn die Versicherer müssen für die erwarteten Leistungsverpflichtungen Rücklagen bilden, die mit dem Garantiezins verzinst werden. Sinkt dieser, muss ein höherer Anteil der Rücklagen direkt durch Beiträge finanziert werden. Um den absehbar höheren Prämien zu entgehen, empfiehlt sich auch zum Einkommensschutz ein Abschluss vor Jahresende. Risikolebensversicherungen sind zwar ebenfalls tangiert, doch dürfte der Prämienaufschlag hier sehr überschaubar bleiben.
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Die Welle nimmt immer mehr an Fahrt auf: Laut einer Auflistung des Onlineportals Biallo erheben nunmehr 490 Banken in Deutschland Verwahrentgelte, also Negativzinsen auf das Guthaben ihrer Kunden. Auch qualitativ verschärft sich die Lage: Die Freibeträge sinken tendenziell, schon fünf Banken verwahren nur noch bis zu 5.000 Euro kostenfrei auf; gleichzeitig steigt der zu entrichtende Zinssatz. Die Banken müssen ihrerseits fürs „Geldparken“ einen Einlagenzins von minus 0,5 Prozent an die Europäische Zentralbank leisten, den sie nun zunehmend an ihre Kunden durchreichen.
Die Bundesbank prognostizierte kürzlich eine weitere Verschärfung dieser Preispolitik: „Banken werden vermehrt Negativzinsen an Kunden weitergeben und Gebühren erhöhen müssen“, so Vorstand Joachim Wuermeling. Damit wird es immer weniger ratsam, Erspartes auf einem Bankkonto liegen zu lassen. Schon die Inflation nagt an der Kaufkraft. Bargeld unter dem Kopfkissen zu horten stellt auch deshalb ebenfalls keine empfehlenswerte Alternative dar. Wie das Geld sicher und profitabel angelegt werden kann, weiß Ihr Finanzberater oder Ihre Finanzberaterin.
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Auf sichtbare Karosserieteile besitzen die Autohersteller ein Quasi-Monopol, denn hier gilt der sogenannte Designschutz. Werkstätten dürfen also nur Originalteile kaufen, wenn Rückspiegel, Motorhauben, Türen oder Kofferraumklappen ersetzt werden müssen. Das nutzen die Produzenten zunehmend aus, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV errechnet hat: Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2021 bei 13 Prozent lag, verteuerten sich die Original-Ersatzteile im selben Zeitraum um knapp 44 Prozent. Allein zwischen August 2020 und August 2021 betrug der durchschnittliche Preisaufschlag 6 Prozent.
In der Folge steigen auch die Reparaturkosten und damit die Ausgaben der Kfz-Versicherer. Diese mussten im vergangenen Jahr im Schnitt rund 3.100 Euro pro Pkw-Sachschaden aufwenden, etwa 5 Prozent mehr als 2019. Seit 2013, als ein Schaden mit 2.400 Euro zu Buche schlug, haben sich die durchschnittlichen Schadenskosten um 30 Prozent erhöht. Dennoch gibt es noch immer günstige Kfz-Tarife – ein Wechsel ist noch bis zum 30. November möglich und kann in vielen Fällen zu einer dreistelligen Ersparnis pro Jahr führen. Online-Vergleichsrechner bilden dabei jeweils nur einen Ausschnitt des riesigen Tarifangebots ab.
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Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in deren Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Beitragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Milliardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.
Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht sein wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form eine Pflegetagegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.
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Wer zu den geprellten Investoren des Container-Vermieters P&R gehört, findet dieser Tage auf seinem Kontoauszug ein Stück Wiedergutmachung: Die ersten 200 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse fließen an die Gläubiger. Laut Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé ist das „außergewöhnlich früh“ für ein solch komplexes Verfahren. Das Insolvenzrecht erlaube eine solche vorzeitige Ausschüttung nur in Ausnahmefällen.
Die nächste Tranche soll Mitte 2022 folgen, insgesamt erwartet Jaffé rund eine Milliarde Euro verteilen zu können. Zuvor mahnt er die ehemaligen Anleger noch zur Unterzeichnung der sogenannten Hemmungsvereinbarung, mit der Verjährungsfristen aufgehoben und Musterverfahren vereinfacht werden sollen.
Bei der Pleite der Unternehmensgruppe vor drei Jahren standen rund 3,5 Milliarden Euro, nahezu ausschließlich von Privatanlegern, im Feuer. Von den in den Büchern geführten 1,6 Millionen Containern existierten in Wahrheit nur gut 600.000. „Merkmale eines Schneeballsystems“ attestierten Staatsanwälte dem Geschäftsmodell; der zwischenzeitlich inhaftierte P&R-Gründer und Hauptverantwortliche wird indes aus gesundheitlichen Gründen nicht angeklagt.
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Alle Jahre wieder: In Deutschland wird erneut über das Renteneintrittsalter debattiert. Während der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums kürzlich eine zaghafte Anhebung auf 68 Jahre befürwortete, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das Arbeitsleben bis zum 70. Geburtstag auszudehnen. Nur so bleibe die Umlagerente finanzierbar.
Die steht bekanntermaßen vor dem Problem, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Ruheständler immer länger finanzieren müssen. Wenn die Rentenbeiträge nicht mittelfristig explodieren sollen, muss entweder das Rentenniveau stark sinken – oder die Menschen müssen länger arbeiten. Unabhängig davon, ob Reformvorschläge wie der Einbezug von Beamten und Selbstständigen umgesetzt werden. Im Gespräch ist auch der Vorschlag, das Renteneintrittsalter automatisch im Gleichschritt mit der statistischen Lebenserwartung anzuheben.
Außer Frage steht, dass die gesetzliche Rente zukünftig bei immer weniger Ruheständlern für einen auskömmlichen Lebensstandard reichen wird. Private Vorsorge ist daher für die meisten Bundesbürger unverzichtbar.
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Broker-Apps machen den Handel mit Aktien auch für Privatanleger ohne einschlägige Kenntnisse zum Kinderspiel und erleben seit einiger Zeit einen Boom. Forscher des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben nun untersucht, ob dieser bequeme Zugang zu den Kapitalmärkten das Anlegerverhalten verändert.
Sie stellten fest: Smartphone-Broker tendieren deutlich mehr zum Risiko als die Nutzer anderer Medien. Wenn ein Titel in der Vergangenheit hohe Renditen aufwies, lassen sie sich auch von starken Kursschwankungen nicht vom Kauf abhalten. Studienmitautor Andreas Hackethal, Leiter der Forschungsabteilung Household Finance bei SAFE, betont, dass dieses Verhalten nicht nur bei Neulingen zu beobachten ist: „Die gestiegene Risikobereitschaft ist nicht durch eine anfängliche, vorübergehende Begeisterung zu erklären, sondern ist Ausdruck einer langfristig geänderten Anlagestrategie.“ Ebenfalls besorgniserregend: Wer durch den Smartphone-Aktienhandel zu mehr Risiko „erzogen“ wurde, tendiert anschließend auch auf anderen Kanälen zu mehr Risikofreude beim Brokern.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren. Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte.
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