Nach dem Ahrtal-Katastrophenjahr 2021 mit seinen immensen menschlichen und materiellen Schäden vermelden die Sach- und Kfz-Versicherer für das zurückliegende Jahr wieder ein „normales“ Schadensniveau. Rund 4,3 Milliarden Euro an versicherten Schäden verursachten Stürme, Hagel, Starkregen und Hochwasser an Gebäuden, Hausrat, Betrieben und Fahrzeugen. Das sind etwa 100 Millionen Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt.
Verheerend wirkte sich vor allem die Orkanserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar aus, die für fast ein Drittel der Naturgefahrenschäden 2022 sorgte. „Mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002“, hebt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, hervor und mahnt: „Auch wenn im zurückliegenden Jahr die Extremregenfälle ausgeblieben sind: Prävention und Klimafolgenanpassung sind Dreh- und Angelpunkt, damit Kosten durch Naturkatastrophen und damit auch Versicherungsprämien zukünftig nicht aus dem Ruder laufen.“
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Das Jahr 2022 mag als Krisenjahr in die Geschichte eingehen, doch den Gewinnen der 40 im Deutschen Aktienindex (DAX) gelisteten Konzerne hat das nicht geschadet. Ein Plus von 148 Milliarden Euro erwirtschafteten sie trotz Pandemie, Ukrainekrieg, Energieknappheit und Lieferkettenproblemen. Nie zuvor konnten sie höhere Gewinne vermelden.
Davon wollen sie in diesem Jahr 55 Milliarden Euro als Dividenden an ihre Shareholder weiterreichen, ebenfalls ein neuerlicher Rekord. Im vergangenen Jahr waren es 3,6 Milliarden Euro weniger. Die Ausschüttungsquote bleibt mit rund 37 Prozent allerdings unter dem langjährigen Durchschnitt von 41 Prozent, woran sich eine gewisse Vorsicht ablesen lässt.
Auch die 50 Unternehmen in der zweiten Börsenreihe, dem M-DAX, gönnen ihren Aktionären kräftige Ausschüttungen: 7,5 Milliarden Euro an Dividenden werden jenen zufließen, gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 12,5 Prozent. Die Dividendenrendite des M-DAX beträgt damit 2,9 Prozent, für den DAX stehen 3,6 Prozent zu Buche. Dividenden machen langfristig im Schnitt etwa die Hälfte des Gewinns von Aktionären aus, die andere entstammt Kurssteigerungen.
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In diesem Winter wird hierzulande aus bekannten Gründen sparsam geheizt. Übertreiben sollte man es damit allerdings nicht. Werden Räume nämlich gar nicht beheizt, drohen die Wasserleitungen einzufrieren und schließlich zu platzen, wie die deutschen Versicherer betonen. Jährlich entstehen in Deutschland frostbedingte Leitungswasserschäden in Höhe von 125 bis 150 Millionen Euro.
Die Frostschutzeinstellung an der Heizung schützt nur den Heizkörper selbst, nicht aber Wasserrohre. Wird konstant geheizt, reduziert das nicht nur das Frostrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit einer Schimmelbildung im jeweiligen Raum. Sollte eine Beheizung wirtschaftlich unsinnig sein, weil das Gebäude im Winter gar nicht genutzt wird (wie ein Garten- oder Ferienhaus), empfiehlt es sich, die potenziell bedrohten Leitungsrohre bis zum Frühjahr zu entleeren. Ist es zur Vereisung von Rohren gekommen, sollten sie stets langsam aufgetaut werden. Starke Hitze wie durch einen Gasbrenner kann das gefrorene Material bersten lassen.
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Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich hat die Krypto-Investoren in 95 Ländern und ihren Markteinstieg analysiert. Als Grundlage dienten Daten zur erstmaligen Installation einer Kryptohandels-App. Wie sich zeigte, stiegen die meisten Anleger zwischen 2015 und 2021 immer dann in den Bitcoin ein, wenn dessen Kurs neue Höchststände erreicht hatte. In der Folge machten zwischen 73 und 81 Prozent der – im Juni 2021 rund 220 Millionen – Bitcoin-Investoren Verluste.
Besonders bei Männern bis 35 Jahre sind Krypto-Investments beliebt, 40 Prozent der Käufe entfallen auf sie, nur 20 Prozent dagegen auf ihre Altersgenossinnen. In Deutschland sind die Anleger vergleichsweise wenig vom Krypto-Rausch erfasst, internationale Spitzenreiter sind die Türkei, USA, Großbritannien und Singapur.
Auch wenn es in der Studie nicht berücksichtigt wurde, dürfte das Jahr 2022 den Krypto-Anlegern kaum mehr Freude gebracht haben. Der Bitcoin büßte rund ein Drittel seines Wertes ein, ähnlich desaströs verlief die Entwicklung bei Ethereum.
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Täuschend echt wirkende Bild- und Videomanipulationen, sogenannte Deepfakes, verbreiten sich schier unaufhaltsam – und nähern sich weiter der Perfektion an. Legendenstatus genießt bereits ein Videotelefonat, das die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey im Juni 2022 mit ihrem Kiewer Amtskollegen Vitali Klitschko zu führen glaubte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Deepfake. Glücklicherweise wurde keine Weltpolitik verhandelt.
Für die Betroffenen kann es dessen ungeachtet sehr unangenehm werden, wenn ihr Gesicht missbraucht wird. Es reicht ein Profilbild von Facebook oder aus der Google-Suche, schon lässt sich jede Person überzeugend in verschiedenste Kontexte montieren. Besonders rufschädigend kann das bei pornografischen Videos werden, die dementsprechend gern von „Trollen“ und „Hatern“ im Internet verbreitet werden.
Die Löschung durch Spezialunternehmen gestaltet sich oft kostspielig, doch viele Versicherungen erstatten die Kosten – neben Cyber- auch manche Hausratpolicen mit Identitätsdiebstahl-Baustein. Wer diesbezüglich unsicher ist, was genau die eigene Versicherung abdeckt, sollte bei der Beraterin oder dem Berater des Vertrauens nachfragen.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Rund 3,3 Milliarden Euro verlangen Gläubiger vom insolventen Ex-DAX-Konzern Wirecard. Knapp ein Drittel davon konnte durch die Insolvenzmasse erlöst werden. Die circa 22.000 getäuschten Aktionäre werden davon indes nichts sehen, wie das Landgericht München kürzlich klarstellte.
Bei ihren Ansprüchen handle es sich nämlich nicht um Insolvenzforderungen, sie seien damit keine Gläubiger. Erst wenn diese entschädigt würden, kämen die Anteilseigner zum Zuge – im Fall Wirecard also gar nicht. Die Klägerin, eine Fondsgesellschaft, erwägt nun, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ebenfalls vor dem Landgericht München müssen sich einige der ehemaligen Wirecard-Strippenzieher derzeit strafrechtlich verantworten, weil sie Bilanzen gefälscht und Scheinumsätze in Milliardenhöhe fingiert haben sollen. Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun präsentiert sich dabei selbst als Opfer, das von einer konzerninternen Bande hinters Licht geführt worden sei. Auf der Flucht ist nach wie vor der ehemalige hochrangige Manager Jan Marsalek, der mutmaßlich in Russland lebt.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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