Das auf die Assekuranz spezialisierte Ratingunternehmen Franke und Bornberg hat wie jedes Jahr die Landschaft der privaten Krankenvollversicherungen unter die Lupe genommen.
Nachdem im Vorjahr 40 Tarife mit der Spitzennote „FFF+“ ausgezeichnet wurden, sind es aktuell 70. Da die Gesamtzahl der untersuchten Angebote nur leicht von 845 auf 897 gestiegen ist, lässt sich daran ein insgesamt höheres Leistungsniveau ablesen – zumal kein einziger Tarif eine der schwächsten drei (von sieben) Ratingnoten erhält.
In die Analyse fließen 108 Tarifkriterien ein, die sich auf 18 Bereiche verteilen. Für die Bestnote müssen 24 Mindestanforderungen erfüllt werden, etwa eine mindestens 85-prozentige Erstattung für Zahnersatz und keine Summenbegrenzung bei Krankenfahrstühlen.
Beihilfetarife für Beamte hat Franke und Bornberg zuvor in einem eigenen Rating geprüft. Von den 861 Angeboten erhielten lediglich 22, die von 4 Versicherern stammen, die Top-Note. Dieses Ergebnis unterstreicht, wie wichtig eine kundige Beratung bei der Tarifauswahl ist, wenn man einen ebenso starken wie persönlich passgenauen Versicherungsschutz wünscht.
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Für Privatanleger stellen gefakte Handelsplattformen eine seit Jahren wachsende Gefahr dar. Statt in Assets wie Kryptowährungen oder Aktienfonds fließt das gutgläubig überwiesene Geld unwiederbringlich in die Taschen internationaler, häufig professionell organisierter Krimineller. Oft werden die Opfer über vermeintliche Experten-Chatgruppen auf WhatsApp oder Telegram, in denen angeblich Insidertipps ausgetauscht werden, angelockt.
Mit der „Operation Herakles“ konnte zumindest einigen der Betrüger am 3. Oktober das Handwerk gelegt werden. Gemeinsam mit dem LKA Baden-Württemberg, dem Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sowie Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden nahm die deutsche Finanzaufsicht BaFin mehr als 1.400 Cybertrading-Plattformen vom Netz. Wer sie ansteuert, wird seitdem auf eine Aufklärungsseite umgeleitet. Die siebenstellige Zahl von Zugriffsversuchen, die noch danach verzeichnet wurden, verdeutlicht, wie erfolgreich weitere arglose Interessenten akquiriert werden.
„Die Täter werden dabei immer professioneller“, führt Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, aus. „Sie verwenden künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken.“
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Die Preise für Reparaturen am Auto eilen der allgemeinen Inflation nach wie vor deutlich voraus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet hat, verteuerten sich die Ersatzteilpreise zwischen August 2024 und August 2025 im Schnitt um 6 Prozent, in manchen Produktgruppen gar um 8 Prozent. Insgesamt steht damit seit 2015 ein Kostenanstieg von über 80 Prozent unterm Strich, während sich die allgemeine Preissteigerung in diesem Zeitraum auf 31 Prozent belief.
Das gleiche Bild bietet sich bei den Werkstattpreisen: Die durchschnittlichen Stundensätze lagen 2024 erstmals über der 200-Euro-Marke – 202 Euro, wenn es um Elektrik, Mechanik oder Karosserie ging, 220 Euro für Lackierarbeiten. Das entspricht einer 50-prozentigen Steigerung gegenüber dem Preisniveau von 2017. Auch hier lag die allgemeine Inflationsrate mit 24 Prozent weit darunter. Zum Vergleich: Die Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen stiegen im selben Zeitraum im Schnitt lediglich um gut 7 Prozent.
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Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.
Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
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