Für aktive Fondsmanager brachten die letzten Wochen bisher ungekannte Herausforderungen mit sich. „Während es für Anleger am besten ist, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Fondsverkäufe zu tätigen, ist für Fondsmanager nun die Stunde der Aktivität gekommen“, betont Said Yakhloufi, Analyst bei der Berliner Ratingagentur Scope. Durch geschickte Umschichtungen müssen sie die Verluste ihrer Anleger begrenzen. Mit ihrem Mix aus dynamischen und konservativen Anlagen erheben Mischfonds den Anspruch, dies in turbulenten Marktphasen besonders effektiv zu bewerkstelligen.
Scope hat nun untersucht, wie die Anlageklasse in der Corona-Krise bis Ende März abgeschnitten hat. Dazu wurde die Performance von zehn eher konservativ ausgerichteten Mischfonds mit einem Volumen von jeweils über 150 Millionen Euro untersucht. Die Fonds legen maximal 30 Prozent ihrer verwalteten Gelder in Aktien oder aktienähnlichen Assets an.
Das Ergebnis ist angesichts der Talfahrt, die im März die weltweiten Börsen heimsuchte, kaum überraschend: Während der MSCI World Index zwischen dem 16. Februar und dem 28. März rund 31 Prozent einbüßte, verloren die analysierten Fonds lediglich zwischen 1,2 und 8,4 Prozent.
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Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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Um rund ein Viertel haben die Preise für Eigentumswohnungen im Saarland in den letzten zwölf Monaten zugelegt. Damit holt das kleinste Flächenbundesland eine Entwicklung nach, die andernorts bereits zu einem grenzwertigen Preisniveau geführt hat – in Metropolen wie Hamburg und München können sich Normalbürger kaum noch Immobilieneigentum leisten. Dort ist denn auch ein gewisser Sättigungseffekt feststellbar: In Hamburg standen auf Jahressicht zuletzt 5 Prozent Preiswachstum für Wohnungen und 2 Prozent für Häuser zu Buche. Auch in München scheint es nur noch wenig Luft nach oben zu geben: Hier sind Wohnungen nun nicht mehr dreimal so teuer wie im Saarland, sondern „nur“ noch doppelt so teuer.
Die Bundeshauptstadt weist dagegen weiterhin eine steile Preissteigerungskurve auf: Wohnungen kosten in Berlin rund 17 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Etwas flacher fällt die Kurve mit 7 Prozent bei den Häusern aus. Diese sind mit durchschnittlich einer halben Million Euro allerdings auch schon bei einem hohen Preisniveau angelangt.
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Eigentlich hatten sich SPD und CDU/CSU Anfang des Jahres auf die Einführung einer Grundrente geeinigt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nun aber mehren sich aus der Union wieder kritische Stimmen, die das Vorhaben infrage stellen. So forderte der Vizefraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, die Grundrente wegen der enormen Kosten der Corona-Krisenbewältigung einstweilen nicht weiterzuverfolgen. Dem ursprünglichen Zeitplan stehen zudem die technischen Herausforderungen entgegen, denen sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Umsetzung gegenübersieht. Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen laufen die Arbeiten schleppender als vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält dessen ungeachtet weiter an der Einführung zum kommenden Jahresbeginn fest, bringt aber eine rückwirkende Auszahlung im Jahresverlauf ins Gespräch. Laut einem Direktoriumsmitglied der Rentenversicherung könnten die voraussichtlich rund 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten im Juli 2021 mit ersten Überweisungen rechnen, „bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals“. Die Grundrente soll die Altersbezüge von Geringverdienern aufbessern, deren Beitragszeiten für Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege sich auf mindestens 33 Jahre summieren.
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Seit Jahren steigt das Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Der Wildwuchs auf diesem Markt ist allerdings unüberschaubar, da nahezu jeder Anbieter seine eigenen NachhaltigkeitsKriterien definiert. Sinnvoll erscheint daher das Vorhaben der EU-Kommission, einheitliche Standards festzulegen. Damit soll einerseits „Greenwashing“ verhindert werden, also ein „grüner Anstrich“ für Geldanlagen, die eigentlich kaum oder gar nicht nachhaltig sind. Andererseits sollen vergleichbare Kriterien grenzüberschreitende Investitionen innerhalb Europas erleichtern.
Doch von Einigkeit sind die Europäer weit entfernt. Das Ergebnis der Suche nach Standards ist daher bisher ein Sammelsurium eher schwammiger Vorgaben. Ein gravierender Streitpunkt bleibt zum Beispiel die Atomkraft. Bekanntermaßen belastet sie das Klima kaum, weshalb die Franzosen sie als nachhaltig einordnen. Deutsche oder österreichische nachhaltige Fonds dagegen klammern Kernkraft in der Regel aus, wegen ihres ungelösten Entsorgungsproblems und der Verstrahlungsrisiken. Ein Konsens ist nicht in Sicht. Damit bleibt es weiterhin den Anlegern und ihren Beratern überlassen, genau hinzuschauen und gemäß eigenen Kriterien eine Auswahl zu treffen.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Auf 7 bis 12 Prozent Rendite kommen Private-Equity-Fonds laut dem Bundesverband Alternative Investments (BAI). Wo so viele Chancen liegen, gibt es naturgemäß auch beträchtliche Risiken. Die Anleger gehen mit ins unternehmerische Risiko der Zielfirmen und müssen auf deren Pleite gefasst sein, also auf einen Totalverlust. Zudem bindet man sich mit einem Private-Equity-Investment in der Regel für zehn oder zwölf Jahre. Ein vorzeitiger Verkauf ist zwar am Zweitmarkt möglich, in der Regel aber mit schmerzhaften Abschlägen verbunden.
Kaum verwunderlich also, dass Privatanleger bisher weitgehend die Finger von privatem Beteiligungskapital ließen. Doch das scheint sich in Zeiten von Niedrigzinsen und stark schwankenden Börsen zu wandeln: 2019 steckten Privatanleger hierzulande 43 Prozent mehr Geld in geschlossene Publikums-AIFs (alternative Investmentsfonds) als im Vorjahr, wie das Berliner Analysehaus Scope errechnet hat. Davon entfallen rund 22 Prozent auf das Private-Equity-Segment. Das liegt damit zwar weit hinter Immobilien (73 Prozent) zurück, bewegt sich aber offenbar aus seinem Nischendasein heraus
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Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
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Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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