Rund 3,3 Milliarden Euro verlangen Gläubiger vom insolventen Ex-DAX-Konzern Wirecard. Knapp ein Drittel davon konnte durch die Insolvenzmasse erlöst werden. Die circa 22.000 getäuschten Aktionäre werden davon indes nichts sehen, wie das Landgericht München kürzlich klarstellte.
Bei ihren Ansprüchen handle es sich nämlich nicht um Insolvenzforderungen, sie seien damit keine Gläubiger. Erst wenn diese entschädigt würden, kämen die Anteilseigner zum Zuge – im Fall Wirecard also gar nicht. Die Klägerin, eine Fondsgesellschaft, erwägt nun, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ebenfalls vor dem Landgericht München müssen sich einige der ehemaligen Wirecard-Strippenzieher derzeit strafrechtlich verantworten, weil sie Bilanzen gefälscht und Scheinumsätze in Milliardenhöhe fingiert haben sollen. Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun präsentiert sich dabei selbst als Opfer, das von einer konzerninternen Bande hinters Licht geführt worden sei. Auf der Flucht ist nach wie vor der ehemalige hochrangige Manager Jan Marsalek, der mutmaßlich in Russland lebt.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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Großbritannien-Import, Teil 2: Das Konzept der Umbrella-Fonds hat ebenfalls den Weg über den Ärmelkanal gefunden, ist hierzulande aber noch wenig bekannt. Es sieht vor, dass mehrere Unterfonds einer Fondsgesellschaft unter einem Fondsdach bzw. -schirm gebündelt werden. Die Auswahl treffen jeweils die Anleger, Wechsel sind ohne Ausgabeaufschlag möglich.
Experten raten bei Umbrella-Fonds – wie generell – zu einer möglichst breiten Diversifizierung über alle relevanten Märkte hinweg. Die Assetklasse setzt allerdings voraus, dass man als Anleger am Ball bleibt. So erklärte etwa Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gegenüber der Finanzzeitschrift procontra: „Sollte Ihr Umbrella-Fonds beispielsweise verschiedene Länderfonds zusammenfassen, ist es wichtig, sich jederzeit über die wirtschaftliche Entwicklung der Länder, die der Anlagepolitik zugrunde liegen, zu informieren. Nur so lassen sich die Vorteile eines Umbrellas wirklich nutzen. Diese Fondsart eignet sich also vor allem für Anleger, die sich zwar in einem bestimmten Bereich finanziell engagieren wollen, denen es aber zu aufwendig ist, sich über jedes einzelne Unternehmen zu informieren.“
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In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in einer Studie das sogenannte Greenium im europäischen Anleihemarkt untersucht. Dabei handelt es sich um den Renditeabschlag, den Investoren bei grünen Anleihen gegenüber konventionellen hinnehmen müssen. Das Ergebnis der Rechenarbeit zeigt, dass Green Bonds seit ihrer Einführung vor zehn Jahren deutlich aufgeholt haben und mittlerweile in vielen Bereichen mit ihren konventionellen Pendants gleichziehen konnten.
Wie hoch das Greenium ausfällt, hängt von der jeweiligen Assetklasse ab. Allenfalls minimal ist es bei öffentlichen Emittenten. „Die Studie zeigt, dass Green Bonds attraktive Assets für Versicherer sind und sich auch für Emittenten mit glaubhaften Nachhaltigkeitsstandards rechnen. Damit sich der bisher noch begrenzte Markt für grüne Anleihen jetzt schneller entwickelt, brauchen wir einen marktweit akzeptierten EU Green Bond Standard und mehr Emissionen“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen das Studienergebnis.
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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übernimmt die Betriebsrentenzahlung, wenn eines seiner derzeit rund 101.000 Mitgliedsunternehmen insolvent wird. Dieser Sicherheitsanker für die betriebliche Altersversorgung ist für bestimmte Durchführungswege verpflichtend – und wird nun deutlich teurer als im vergangenen Jahr.
Von 0,6 Promille steigt der PSV-Beitrag für das laufende Jahr auf 1,8 Promille, hinzu kommt bei Pensionskassenzusagen ein Zusatzbeitrag von 1,5 Promille. Als Grund führt der Verein das schwierige Kapitalmarktumfeld an, zudem schlügen entlastende Effekte 2022 weniger stark zu Buche. Zur Einordnung: Der Satz von 0,6 Promille war der tiefste seit 2016 und auf eine außergewöhnlich geringe Zahl von Insolvenzen unter den PSV-Mitgliedern zurückzuführen. Das langjährige Mittel liegt bei 2,7 Promille.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurde nach einer neuen Umfrage eines großen Versicherers durch die Corona-Pandemie kaum geschwächt. Weniger als jedes 20. mittelständische Unternehmen musste seine bAV-Pläne anpassen. Eine große Mehrheit der Arbeitgeber ist dagegen zufrieden oder sehr zufrieden mit der Werbewirkung ihrer Betriebsrente auf begehrte Fachkräfte.
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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bleibt die durchschnittliche Schadenshöhe bei Unfällen mit Elektroautos um 10 bis 15 Prozent unter der ihrer „Zwillingsmodelle“ mit Verbrennerantrieb. In der Folge finden sich E-Autos jeweils in tieferen und damit kostengünstigeren Typklassen als ihre Geschwister mit Benzin- oder Dieselantrieb. Einige Beispiele: VW Golf VII, BMW i3/220i, Hyundai Konas und Ioniqs sowie Smarts.
Ausnahmen bilden der Renault Zoe, der wie der Clio bewertet wird, und der Nissan Leaf, der in einer ungünstigeren Typklasse rangiert als der Pulsar. Für den reinen Elektrohersteller Tesla kann ein solcher Vergleich naturgemäß nicht angestellt werden. Behelfsmäßig wurden seine Modelle S und 3 daher ähnlichen BMW-Modellen (540I XDrive und 330I) mit Verbrennungsmotor gegenübergestellt: Auch hier zeigen Letztere eine bessere Schadensbilanz und damit Typklasse als die E-Autos.
Die Studienautoren mutmaßen, dass die tendenziell noch geringere Reichweite der Elektrofahrzeuge ausschlaggebend für ihre insgesamt günstigeren Typklassen ist: Um die Batterie zu schonen, fahren viele Nutzer vergleichsweise langsam und defensiv. Die daraus resultierenden Beitragsvorteile in der Kfz-Haftpflicht dürften ein kleiner Trost für die von den rasant gestiegenen Strompreisen gebeutelten Mobilitätspioniere sein.
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Hunderte Millionen US-Dollar, die Kunden der Kryptowährungsbörse FTX anvertraut haben, sollen „verschwunden“ sein, insgesamt schuldet das Unternehmen nach ersten Schätzungen etwa einer Million Kunden mehr als zehn Milliarden Dollar: Die Pleite eines der großen Player am Kryptomarkt ist ein Fiasko für die Anleger.
Die Kurse von Bitcoin & Co. gingen erneut auf Talfahrt. Dabei waren schon die letzten Monate keineswegs erfreulich verlaufen, was letztlich entscheidend zur Zahlungsunfähigkeit von FTX beigetragen hat. Mittlerweile krebst der Bitcoin-Kurs um die 15.000-Euro-Marke, nachdem er vor gut einem Jahr noch bei mehr als 56.000 Euro lag. Ähnlich verlief es bei Ether: Im November 2021 noch mehr als 4.000 Euro wert, ein Jahr später kaum mehr als 1.000.
Wer deutlich über diesen Kursen eingestiegen ist, wird nun besser verstehen, was Investorenlegende Warren Buffett einst meinte, als er Kryptowährungen als „Rattengift hoch zwei“ schmähte. Immerhin dürfte die FTX-Pleite den Bemühungen um eine verbraucherfreundliche Regulierung der Kryptoszene einen zusätzlichen Schub geben.
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