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Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

27.04.2024 | Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt („Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab. Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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Jeder zehnte Versicherungsschaden ist zweifelhaft

24.04.2024 | Jeder zehnte Versicherungsschaden ist zweifelhaft

Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen. Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
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Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

21.04.2024 | Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50 Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score aggregiert. Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65 erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind. Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
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